Berufsbildungsbereich (BBB)
Der BBB
Der BBB ist eine Berufsbildungsmaßnahme und kann bis zu 27 Monate dauern. Das Ziel des BBB ist, eine berufliche Qualifikation zu vermitteln. Dadurch können wichtige Fähigkeiten und Kenntnisse für die Tätigkeiten auf dem ersten Arbeitsmarkt erworben werden.
Die Berufsbildungsmaßnahme lässt sich wie folgt gliedern:
Neben berufstypischen theoretischen Inhalten werden auch soziale Kompetenzen und Alltagskompetenzen vermittelt.
Die Arbeitserprobungen und arbeitspraktischen Tätigkeiten finden direkt bei Arbeitgebern des ersten Arbeitsmarktes statt.
Geeignet ist der BBB des zbba für folgende Personen:
- Menschen mit einer Lernbehinderung
- kognitiv leistungsfähigen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben und zur Eingliederung spezielle Hilfen benötigen
- psychisch Erkrankten und andere Menschen, die sich in der WfbM bislang fehlplatziert fühlen
- Menschen mit einer geistigen Behinderung
- jungen Erwachsenen, die für eine Ausbildung im dualen System (noch) nicht geeignet sind, aber über die beruflichen Bildungsangebote in Teilbereichen qualifiziert und an den Ausbildungsmarkt herangeführt werden können
Die Voraussetzungen, um am BBB des zbba teilzunehmen sind:
- grundsätzliche Lese- und Schreibfähigkeit
- selbstständige Nutzung des ÖPNV
- Wunsch, langfristig außerhalb der WfbM zu arbeiten
- keine Fremd- und Selbstgefährfung
- Kostenzusage des zuständigen Leistungs-/Kostenträgers
Über eine Teilnahme entscheidet der zuständige Kostenträger in Absprache mit dem zbba.
Die Bedingungen nach §60 SGB IX müssen erfüllt sein.